Feststellanlagen an Rauch - und Feuerschutztüren
Brände beginnen in der Regel mit einer unbemerkten Rauchentwicklung. Gleichzeitig breiten sich lautlose giftige Rauchgase aus, die für den Menschen tödlich sind. Innerhalb kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, verlangt der Gesetzgeber, dass Feuerschutzabschlüsse zwischen Brandabschnitten ständig geschlossen bleiben.
Andererseits können wiederum reibungslose Betriebsabläufe, ungestörter Publikumsverkehr oder die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von z.B. öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern oder sonstigen Arbeitsstätten, bei stets geschlossenen Durchgangstüren nicht realisiert werden.
Bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind, dürfen diese Türen jedoch offen stehen, wenn das sichere Schließen im Falle eines Brandes (Rauchentwicklung) gewährleistet wird.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung, z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Türantrieben
- mindestens einem Branderkennungselement z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
- mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).
Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) erteilt.
Unsere Leistungen :
Lieferung, Montage, elektrische Installation, Erst-Inbetriebnahme / Sachkundigen-Abnahme, jährliche Sachkundigen - Prüfung / Wartung von Feststellanlagen